Ja.
Die Neuordnung der stationären Heilverfahren erforderte eine Neufassung des Verletzungsartenverzeichnisses. Das neue Verletzungsartenverzeichnis enthält eine Reihe von Präzisierungen. Medizinische Klassifikationen wurden in den Text der Erläuterungen aufgenommen. Einige leichtere, bisher dem Verletzungsartenverfahren zugeordnete Verletzungen sind nunmehr dem Durchgangsarztverfahren zugeschrieben worden.
Das neue Verzeichnis war am 01.01.2013 in Kraft getreten. Die Verlegung in ein SAV-Krankenhaus wurde erst ab dem 01.01.2014 verbindlich, da das Schwerstverletzungsartenverfahren in 2013 zunächst aufgebaut wurde.
Die ersten Erfahrungen in dem neu gegliederten dreistufigen System der stationären Heilverfahren führten zu einer Fortentwicklung des Verletzungsartenverzeichnisses. Es ist zum 01.07.2022 in einer überarbeiteten Version in Kraft getreten. Neben verschiedenen Präzisierungen und Klarstellungen wurde die Ziffer 11 für Komplikationen neu eingeführt und es wurden hierzu Zuweisungsmechanismen festgelegt.