Nach dem "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention" - kurz Präventionsgesetz – verfolgen die Träger der gesetzliche Unfall-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie das gemeinsame Ziel, die Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebenswelten und der Arbeitswelten zu stärken und ihre jeweiligen Aktivitäten besser aufeinander abzustimmen.
Neben den übergeordneten Zielen "gesund aufwachsen", "gesund leben und arbeiten" und "gesund im Alter" verfolgen die Träger der Nationalen Präventionsstrategie das Ziel, Sicherheit, Gesundheit und Gesundheitsförderung systematisch in die Strukturen und Prozesse von Lebenswelten zu integrieren, einschließlich der Arbeitsschutzziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
Die Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie erfolgt auf Länderebene. In allen Ländern haben die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden für Gesundheit Landesrahmenvereinbarungen (LRV) abgeschlossen. In den LRV konkretisieren die Sozialversicherungsträger und Landesministerien die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse. Darin sind u.a. gemeinsame und einheitlich zu verfolgende Ziele und Handlungsfelder sowie die Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten festgelegt.
Die Präventionsbereiche der Landesverbände vertreten die Unfallversicherungsträger der DGUV in den Gremien der LRV. Sie Prokoordinieren Aktivitäten auf Landesebene durch Beteiligung an Projekten und Arbeitsgruppen und durch Vermittlung passender Kooperationspartner aus der Unfallversicherung an projektbeteiligte Träger der LRV zur gemeinsamen Umsetzung der LRV bzw. länderseitig festgelegten Gesundheitsziele und den entsprechenden Kooperationsvereinbarungen.