Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe

einer Person wird auf einem Gerüst richtiges Aufsteigen gezeigt

Bild: © BG RCI / Bertram

Sicherung des Arbeitsplatzes

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit versucht die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen. In Abstimmung mit den Versicherten und dem Arbeitgeber werden dafür alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die Unfallversicherungsträger unterstützen dabei durch Angebote der medizinischen Rehabilitation und bieten, wenn nötig, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das kann zum Beispiel der Umbau des Arbeitsplatzes sein, der Einsatz von Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz trotzdem nicht möglich, wird versucht, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten, zum Beispiel durch Neu- oder Weiterqualifizierung und Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.


Arbeitsplatzvermittlung

Ist auch dies nicht möglich, wird eine zügige und nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt, z. B. an einen behindertengerecht gestalteten Arbeitsplatz. Die Arbeitsplatzvermittlung kann dabei u.a. über DGUV job erfolgen, einem Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Berufliche Anpassung und Qualifizierung

Ist für die Wiedereingliederung eine Qualifizierung notwendig, kann diese betrieblich oder überbetrieblich bei Bildungseinrichtungen erworben werden, das sind zum Beispiel Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerke. Je nach Schwere der Behinderung und den verbliebenen Fähigkeiten kann auch eine unterstützte Beschäftigung oder der Einsatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Betracht kommen.

Die Wiedereingliederungschancen jeder/jedes betroffenen Versicherten werden durch Profiling- und Assessmentinstrumente präzise erfasst. Koordiniert und mit den Versicherten geplant werden alle notwendigen Maßnahmen von den  Reha-Manager(inne)n und Berufshelfer(inne)n.

Kinder und Jugendliche

Auch bei Kindern und Jugendlichen werden nach einem versicherten (Schul-) Unfall Leistungen zur Teilhabe erbracht. Ziel dabei ist es u.a., den Betroffenen eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Soziale Teilhabe

Die Rehabilitation der gesetzlichen Unfallversicherung folgt dem ganzheitlichen Grundsatz "Alles aus einer Hand". Sie umfasst neben der medizinischen Versorgung und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) auch Leistungen zur Sozialen Teilhabe (früher Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft).

Ziel ist es, mit allen geeigneten Mitteln, frühzeitig die selbstbestimmte Teilhabe der Versicherten zu fördern, ganz im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK). Hierunter fallen vor allem die Bereiche Familie, Freizeit, Kultur, Sport und Erholung, Kommunikation, Wohnen, Mobilität. Wesentliche Grundsätze sind seit 2013 im DGUV-Positionspapier LTG geregelt. Der neue Handlungsleitfaden Soziale Teilhabe (Juni 2021) regelt gemeinsame Standards der Unfallversicherung für die Beratung, Bedarfsfeststellung sowie Teilhabeplanung. und Leistungsgewährung. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Sensibilisierung für die vielfältigen Möglichkeiten der sozialen Teilhabe liegt.

Als ein ergänzendes Angebot zum Reha-Management gibt es die Peer-Beratung, d.h. eine Unterstützung "von Betroffenen für Betroffene". Peers sollen vor dem Hintergrund ihrer eigenen Krankheitsverarbeitung anderen Menschen mit gleichartigen Behinderungen eine emotionale Unterstützung, ein positives Vorbild sowie eine Beratung in Form der Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Durch ihre persönlichen Erfahrungen und ihr authentisches Auftreten sind Peers für Menschen mit gleichartigen Behinderungen eine gute Hilfe bei der Partizipation in allen Lebensbereichen.

Zu den besonderen Leistungen, die von der Berufshilfe und dem Reha-Management der UV-Träger koordiniert werden, zählen u.a.:

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