Mit den (unfall-)medizinischen Rehabilitationsverfahren stellen die Unfallversicherungsträger die umfassende Rehabilitation sicher. Darüber hinaus kann für spezielle Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates oder bei Berufskrankheiten eine "Arbeitsplatzbezogene Muskuloskelettale Rehabilitation" (ABMR) erforderlich werden, wenn konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie zu integrieren sind.
Dies geschieht mit Hilfe einer spezifischen Arbeitsorientierung, um eine ausreichende funktionelle Belastbarkeit für die möglichst unmittelbar anschließende Arbeitsfähigkeit im Sinne einer vollschichtigen Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz zu erreichen.
Zu den arbeitsplatzbezogenen Therapieelementen der ABMR zählen "Work Hardening", Ergotherapie (mit Schwerpunkt Arbeitstherapie), Arbeitssimulationstraining und Praxistraining.
Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen an der ABMR.
Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und an der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) bzw. Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) beteiligt sein.
Informationen zur ABMR sind in der Handlungsanleitung enthalten.
Ansprechpartner für nähere Informationen zur ABMR ist der regional zuständige Landesverband.