Die physiotherapeutische/ krankengymnastische Behandlung ist die ambulante Standardtherapie bei Verletzungen/Erkrankungen im Anschluss an die Akutphase. Dabei wird die Therapie durch Vorgabe des Behandlungsumfangs und der Dauer individuell festgelegt.
Nur Therapeuten, die neben der fachlichen Befähigung spezielle apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können Unfallverletzte/Berufserkrankte behandeln.
Diese Therapie kann nur der D-Arzt oder beteiligte Handchirurg verordnen. Andere Ärzte benötigen die vorherige Einwilligung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Weitere Informationen zur physiotherapeutischen/krankengymnastischen Behandlung sind in der Handlungsanleitung enthalten.
Weitere Informationen zur Krankengymnastik/Physikalischen Therapie erteilt der regional zuständige Landesverband.