Welches Krankenhaus darf Unfallverletzte behandeln?
Jedes Krankenhaus mit einem Versorgungsvertrag der gesetzlichen Krankenversicherung darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen behandeln.
Dabei sind in Abhängigkeit von Art oder Schwere der Verletzung die Vorstellungspflichten im Rahmen des Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahrens zu beachten.
Wie werden ambulante und stationäre Leistungen abgerechnet?
Die Abrechung ambulanter Leistungen ist in einem eigenständigen Gebühren- und Leistungsverzeichnis (UV-GOÄ) geregelt.
Um Unklarheiten bei der Abrechnung ambulanter Leistungen zu vermeiden und eine einheitliche Handhabung gebührenrechtlicher Einzelfragen sicherzustellen, haben die Unfallversicherungsträger Arbeitshinweise veröffentlicht.
Für die Abrechnung stationärer Leistungen gelten die Regelungen der Bundespflegesatzverordnung und des Krankenhausentgeltgesetzes.
Arbeitshilfen
Suchen Sie einen speziellen Formtext (Vordruck)? Diese und weitere Informationen und Arbeitshilfen der Landesverbände finden Sie hier.
Der Besuchsdienst: Persönliche Beratung Unfallverletzter
Um den persönlichen Rehabilitationsverlauf frühzeitig gemeinsam umfassend planen und optimal gestalten zu können, werden im Besuchsdienst Unfallverletzte bereits während der stationären Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken aufgesucht.