Die digitale Transformation und der damit einhergehende Fortschritt der Kommunikations- und Informationstechnologien erweitern die Möglichkeiten mobilen und flexiblen Arbeitens. Durch die Corona-Pandemie ist die mobile Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte gesamtgesellschaftlich in den Vordergrund getreten. Viele Unternehmen und Beschäftigte geben an auch in Zukunft mobile Arbeitsformen verstärkt nutzen zu wollen. Der Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP greift die gesunde Gestaltung mobiler Arbeit (insbesondere im Homeoffice) auf.
Unter mobiler Arbeit ist die Ausübung einer Tätigkeit an einem Ort außerhalb der Arbeitsstätte zu verstehen, zum Beispiel Zuhause in Form von Homeoffice (nicht Telearbeit), im Restaurant, im Zug, im Hotel oder in Arbeitsstätten neuer Prägung. Die Ausübung einer ortsflexiblen Tätigkeit wird ermöglicht durch die Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie zur Verbindung mit dem Betrieb bzw. der Einrichtung. Hierbei kommen vorrangig Laptops, Smartphones und Tablets zum Einsatz. Auch für mobile Arbeitsformen müssen die Voraussetzung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gewährleistet werden. Hiermit wird auch die Kultur der Prävention auf mobile Tätigkeiten übertragen und befördert.
Durch die Flexibilisierung von Arbeitszeit löst sich die Trennung von beruflicher und privater Sphäre zunehmend auf. Besonders mobile Endgeräte wie Smartphones ermöglichen eine ständige Erreichbarkeit, insbesondere eine arbeitsbedingte erweiterte Erreichbarkeit. Deshalb ist die gesunde Gestaltung von Arbeitszeit ein wichtiges Thema für die gesetzliche Unfallversicherung. Der IAG Report 2/2019 "Arbeitszeit sicher und gesund gestalten" stellt hierzu aktuelle Befunde und Empfehlungen zusammen.
Das Arbeiten im Homeoffice ist eine besondere Form mobiler Arbeit, die es Beschäftigten ermöglicht, im Privatbereich tätig zu sein. Homeoffice ist jedoch nicht mit Telearbeit und den damit verbunden rechtlichen Regularien gleichgesetzt, dennoch bestehen auch in diesem Kontext Pflichten und Aufgaben bezüglich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wie die BG ETEM in ihrer Broschüre zusammenfassend darstellt. Generell gilt für alle Arbeitsformen, auch für das Homeoffice, das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt erste Arbeitshilfen und Informationen mit konkreten Gestaltungsempfehlungen für sicheres und gesundes Arbeiten auf dem Informationsportal Homeoffice bereit.
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