Anpassen von Geldleistungen

Die laufenden Geldleistungen, wie das Verletzten- und Übergangsgeld sowie die Renten von Versicherten, Hinterbliebenen oder das Pflegegeld werden jährlich der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Stichtag für die Anpassung der Renten ist der Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Auslandszahlungen
Renten sind auch an Berechtigte zu zahlen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (§ 97 SGB VII). Die Zahlungen sind durch entsprechende internationale Abkommen geregelt.

Mehrleistungen
Durch Satzung oder Rechtsverordnung können für Versicherte, die bei einer ehrenamtlichen oder einer anderen Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit einen Unfall erlitten haben, Mehrleistungen bestimmt werden. Mehrleistungen werden im Allgemeinen während der Dauer der Heilbehandlung und der beruflichen Rehabilitation sowie zu den Versicherten- und Hinterbliebenenrenten gezahlt.