"Reha vor Rente" ist einer der Leistungsgrundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung. Er bedeutet: Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit steht im Vordergrund, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu sichern bzw. wieder zu ermöglichen. Entschädigungen werden erst geleistet, wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft wurden und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verblieben ist.