Die elektronische Patientenakte "ePA für alle" wurde deutschlandweit im Januar 2025 eingeführt. Auch Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung werden von diesem Angebot profitieren können.
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die "ePA für alle" über eine App zur Verfügung. Leistungserbringende wie Ärzte und Ärztinnen, Physio-/Ergotherapeutn und -therapeutinnen oder Kliniken können dann Gesundheitsinformationen einer Person wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation digital in der ePA speichern. Versicherte können diese Daten über die ePA-App ihrer Krankenversicherung einsehen und verwalten.
Für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung gilt: Ihnen und ihren Behandlern und Behandlerinnen stehen in der ePA alle Daten zu ihrer Heilbehandlung gebündelt zur Verfügung. So kann die zuständige D- Ärztin oder der D-Arzt zum Beispiel direkt auf den Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus zugreifen und weiter behandelnde Personen können Einblick in die Krankengeschichte nehmen.
Hier finden Sie eine Sammlung aktueller Fragen und Antworten rund um die neue elektronische Patientenakte, die "ePA für alle", und die Besonderheiten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Informationsseite der gematik und des Bundesministeriums für Gesundheit.