Stornierungen in Bezug auf Meldungen, die mit der bisherigen Mitgliedsnummer abgegeben wurden, können grundsätzlich sowohl mit der Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer durchgeführt werden.
Haben Sie z.B. im Februar 2021 einen Lohnnachweis unter Verwendung Ihrer bisherigen Mitgliedsnummer eingereicht und wollen diesen nun korrigieren, so kann die Stornierung dieses Lohnnachweises mit der bisherigen Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer erfolgen. Verwenden Sie ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm, so erfolgt die Verwendung der bisherigen Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer automatisch.
Nach der erfolgreichen Stornierung der ursprünglichen Meldung können Sie den korrigierten Lohnnachweis auch mit der neuen Unternehmensnummer einreichen. Dies ist ebenfalls für Zeiträume vor dem Meldejahr 2023 möglich.