Personen, die aus anderen sozialstaatlichen Gründen Versicherungsschutz genießen

Versichert sind:

  • meldepflichtige Arbeitslose und Arbeitssuchende (nach SGB II), wenn sie der Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese und andere Stellen aufzusuchen,
  • Personen, die stationäre oder teilstationäre Behandlung oder
    stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten oder
  • auf Kosten eines Unfallversicherungsträgers an vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen
  • "Personen, die bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Schaffung von Wohnraum im Sinne des Paragrafen 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Wohnraumförderungsgesetzes im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind"
  • nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen
  • Entwicklungshelfer.