Personen, die aus anderen sozialstaatlichen Gründen Versicherungsschutz genießen
Versichert sind:
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meldepflichtige Arbeitslose und Arbeitssuchende (nach SGB II), wenn sie der Aufforderung einer Dienststelle der
Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese und andere Stellen aufzusuchen,
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Personen, die stationäre oder teilstationäre Behandlung oder
stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten einer Krankenkasse
oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten oder
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auf Kosten eines Unfallversicherungsträgers an vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen
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"Personen, die bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder im
Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Schaffung von Wohnraum im Sinne des Paragrafen 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des
Wohnraumförderungsgesetzes im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind"
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nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen
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Entwicklungshelfer.