Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind

zwei Feuerwehrleute ziehen einen Löschschlauch vom Feuerwehr-Fahrzeug

Bild: © Kaj Kandler/kombinatrotweiss.de / DGUV

Versichert sind:

  • Helfer, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, z.B. Freiwillige Helfer in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen (z.B. Freiwillige Feuerwehren, Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe) sowie Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen (z.B. Erste-Hilfe-Kurse) und freiwillige Helfer im Katastrophenschutz
  • Ehrenamtlich Tätige für Bund, Länder, Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Institutionen sowie deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften, beispielsweise Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte, Beigeordnete, ehrenamtliche Bürgermeister, ehrenamtliche Richter, Elternbeiräte, Naturschutzbeauftragte, vom Vormundschaftsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer, Schülerlotsen, Volkszähler, Mitglieder von Wahlorganen, Wahlhelfer
  • Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied (z.B. Vereine betreiben ein kommunales Schwimmbad, übernehmen eine Spielplatzpatenschaft oder führen Aufräumaktion zur Müllbeseitigung durch). Außerdem können sich gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen freiwillig versichern.
  • Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten, beispielsweise Erste-Hilfe-Leistung bei Straßenverkehrsunfällen, Einsatz bei Naturkatastrophen.