Helfer, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere
ehrenamtlich tätig sind, z.B. Freiwillige Helfer in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen (z.B. Freiwillige
Feuerwehren, Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst,
Johanniter-Unfallhilfe) sowie Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen (z.B. Erste-Hilfe-Kurse) und
freiwillige Helfer im Katastrophenschutz
Ehrenamtlich Tätige für Bund, Länder, Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Institutionen sowie deren Verbände
und Arbeitsgemeinschaften, beispielsweise Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte, Beigeordnete, ehrenamtliche Bürgermeister,
ehrenamtliche Richter, Elternbeiräte, Naturschutzbeauftragte, vom Vormundschaftsgericht bestellte ehrenamtliche
Betreuer, Schülerlotsen, Volkszähler, Mitglieder von Wahlorganen, Wahlhelfer
Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich
engagieren, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied (z.B. Vereine
betreiben ein kommunales Schwimmbad, übernehmen eine Spielplatzpatenschaft oder führen Aufräumaktion zur
Müllbeseitigung durch). Außerdem können sich gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen freiwillig
versichern.
Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr
für seine Gesundheit retten, beispielsweise Erste-Hilfe-Leistung bei Straßenverkehrsunfällen, Einsatz bei
Naturkatastrophen.