Der Fachbereich Erste Hilfe hat am 20.04.2016 die Aktualisierung der DGUV Grundsätze 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" und 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" beschlossen.
Die Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer umfassen weiterhin neun Unterrichtseinheiten.
In erster Linie wurden die Grundsätze redaktionell überarbeitet.
Darüber hinaus entfällt bei den Erste-Hilfe-Kursen für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder die Unterscheidung in Aus- und Fortbildung. Künftig wird nur noch die Kursform "Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" geregelt. Eine Auffrischung der Kenntnisse in Zeitabständen von zwei Jahren ist natürlich auch für Teilnehmer an diesen Schulungen notwendig. Ferner entfällt das Thema "Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen" bei den obligatorischen Themen und wird in die Liste der optionalen Themen aufgenommen (Anhang 6 des DGUV Grundsatzes 304-001).
Ansonsten hat die Einteilung in Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer weiterhin Bestand. Wobei die Ausbildung zum betriebliche Ersthelfer seit Herbst 2015 auch Gültigkeit für den Erwerb des Führerscheins hat.
Aufgrund der neuen ERC-Guidelines vom Oktober 2015 wurde bei allen Kursen das Thema "Abdrücken am Oberarm" gestrichen (Anhänge 1, 2 und 6 des DGUV Grundsatzes 304-001). Äußere Blutungen werden durch direkte, lokale Druckanwendung mit oder ohne Zuhilfenahme eines Verbandes gestillt.
Als Konsequenz aus der Änderung des Grundsatzes 304-001 werden die den ermächtigten Stellen bereitgestellten Medien (z.B. Muster einer Teilnahmebescheinigung) angepasst und weiterhin elektronisch zur Verfügung gestellt.
Außerdem erfolgt seitens der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe eine Information aller Multiplikatoren-Stellen über die Neuerungen.
Hier finden Sie den aktuellen DGUV Grundsatz 304-001.
Für den Bereich des betrieblichen Sanitätsdienstes wurde der DGUV-Grundsatz 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" (Stand 10/2011) aktualisiert.
Wesentlich ist hier die Änderung von maximal 10 auf maximal 9 Unterrichtseinheiten pro Tag. Aufgrund des hohen Gehalts an Wissensvermittlung in diesen Kursen wurde die Unterrichtszeit pro Tag um 45 Minuten gekürzt. Somit ist eine gleichmäßige Verteilung der Grundausbildung auf 7 Tage möglich.
Die ermächtigten Stellen sind gehalten, die Vorgaben der neuen Grundsätze zeitnah, spätestens bis Ende des Jahres, umzusetzen.