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Stand: 11. März 2020
Im Zusammenhang mit Erste-Hilfe-Schulungen häufen sich die Fragen von Teilnehmenden und Ausbildungsstellen zum Verhalten vor dem Hintergrund des Corona-Virus.
Grundsätzlich sind in Deutschland alle Gesundheitsbehörden aktiv in das Geschehen eingebunden. Tagesaktuell finden Sie wichtige Informationen unter:
Zusätzliche Informationen zur regionalen Entwicklung geben die örtlichen Gesundheitsämter.
Erste-Hilfe-Kurse müssen abgesagt werden, wenn dies vom örtlichen Gesundheitsamt so angeordnet ist. Unabhängig davon sollten Ausbildungsstellen Risikobewertungen durchführen und gegebenenfalls in Absprache mit Dachorganisationen handeln.
Sollte bei der Risikobewertung nichts gegen die Durchführung eines Erste-Hilfe-Kurses sprechen, so sollten bei der Durchführung die folgenden Verhaltens- und Hygienehinweise beachtet werden.
Allgemeine Verhaltensweisen
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Weisen Sie bereits bei der Anmeldung und zu Beginn des Lehrgangs darauf hin,
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dass Teilnehmende, die sich kürzlich in einem Risikogebiet (siehe Internetseite des RKI) aufgehalten haben, zu einem späteren Zeitpunkt einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren sollen.
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dass Teilnehmende, die Erkältungssymptome zeigen, nicht am Kurs teilnehmen sollen. Gegebenenfalls ist eine Abstimmung mit dem Unternehmen (Arbeitgeber Teilnehmender) erforderlich.
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dass die praktischen Übungen einschließlich der Beatmung als Teil der Herz-Lungen-Wiederbelebung, Bestandteil des Lehrgangs sind. Sollten Teilnehmende dies ablehnen, kann empfohlen werden, die Schulung zu einem späteren Termin zu besuchen (nach Abklingen der hohen Infektionszahlen).
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Verzichten Sie sicherheitshalber auf Händeschütteln.
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Hängen Sie in den Eingangsbereichen und Kursräumen Informationen über die wichtigsten Hygienemaßnahmen auf.
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Hängen Sie in den Toiletten Hinweise zum richtigen Händewaschen für Erwachsene auf.
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Bitten Sie die Teilnehmenden sich regelmäßig die Hände zu waschen (mindestens 20 Sekunden einseifen).
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Empfehlenswert ist die Installation von Desinfektionsmittelspendern.
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Lüften Sie regelmäßig die Schulungsräume (Stoßlüften).
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Empfehlenswert erscheint, die frische Übungslunge demonstrativ erst zu Beginn des Kurses bzw. der Übung (Herstellerangaben beachten) im Phantom zu installieren und dabei das Luftwegesystem sowie die Hygieneregeln der ermächtigten Stelle zu erläutern.
Verhaltensweisen während der Schulung
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Halten Sie allgemeine Hygienevorschriften ein (siehe oben).
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Im Bereich der Erste-Hilfe-Kurse sind keine Tische notwendig. Bitte daher nur noch im Stuhlkreis unterrichten, um unnötige Oberflächenkontakte zu vermeiden.
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Als Lehrkraft tragen Sie bei praktischen Übungen / Demonstrationen Einmalhandschuhe. Dies gilt auch für die Ausgabe der desinfizierten Gesichtsmasken für die Herz-Lungen-Wiederbelegung (HLW).
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Halten Sie die Teilnehmenden an, bei Teilnehmerübungen und Fallbeispielen ebenfalls Einmalhandschuhe zu nutzen. Es sollten Handschuhe in verschiedenen Größen vorgehalten werden.
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Die Teilnehmenden tragen beim Wechsel der Gesichtsmasken und bei der Durchführung der HLW Einmalhandschuhe. Da jeder Teilnehmende ein eigenes, frisch desinfiziertes Gesichtsteil erhält, kann die Beatmung in gewohnter Weise geübt werden. Auf das Einhalten des vom Hersteller vorgegebenen „Lungenwechsels“ ist zu achten. Zusätzlich sollte die Brusthaut nach jedem Teilnehmenden desinfizierend abgewischt werden.
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Die Übung der Atemkontrolle sollte nicht am Teilnehmenden, sondern am Phantom geübt werden. Für die Übung der stabilen Seitenlage kann die Atemkontrolle auch nur angedeutet werden.
Nach dem Kurs werden die benutzen HLW-Gesichtsmasken in einem geschlossenen Behältnis/Sack aufbewahrt. Die Aufbereitung der Masken erfolgt nach den Vorgaben der genehmigten Handlungsanweisung zur Desinfektion.