Sachgebiet Energie und Wasser

Themenfeld

Gasversorgung

Arbeiten an Gasleitungen

Unter "Arbeiten an Gasleitungen" werden alle Arbeiten, bei denen Brand-, Explosions-, Gesundheits- oder mechanische Gefahren (z. B. durch Expansion) entstehen können, verstanden. Auch mechanische, thermische oder chemische Arbeiten, die die Festigkeit oder Dichtheit der Gasanlage beeinträchtigen können (z. B. das Nachziehen von Stopfbuchsen) werden zu den Arbeiten an Gasanleitungen gezählt. Anstricharbeiten, Reinigungsarbeiten sowie die Errichtung der Gasanlage sind ausgenommen. Die DGUV Regel 100‑500 Kapitel 2.31 "Arbeiten an Gasleitungen" (bisher BGR 500 Kapitel 2.31) zeigt diejenigen Gefährdungen auf, die bei Arbeiten an Gasleitungen als besonders bedeutend angesehen werden und beschreibt beispielhafte Schutzmaßnahmen. Zur Zeit wird eine DGUV Informationen zum Thema "Arbeiten an Gasleitungen" erarbeitet, sie soll dem Arbeitgeber und den betrieblichen Vorgesetzten eine Handlungshilfe zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bieten.

DGUV Regel 100-500 2.31 (BGR 500 2.31): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen

Diese BG-Regel findet Anwendung für Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen für Gase nach den DVGW-Arbeitsblättern G 260 und G 262 sowie für deren In- und Außerbetriebnahme. Sie enthält Sicher-heitsanforderungen für Leitungen aller Druckbereiche. Sie gibt Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an Gasleitungen.


Weitere Fachinformationen stehen zur Verfügung unter Seminare und Fachveranstaltungen, Regelwerke, Fachbereich Aktuell und Medien sowie weitere Informationen.

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