Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz haben beim Betrieb von Gasanlagen bzw. Gasleitungen eine große Bedeutung. Sowohl für den Normalbetrieb als auch für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen daher geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist festgelegt, dass im Rahmen einer zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung die Brand- und Explosionsgefahren bei der Verwendung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gesondert beurteilt werden müssen. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann in Form eines Explosionsschutzdokumentes erfolgen. In diesem Rahmen sind Maßnahmen für den Brand- und Explosionsschutz abzuleiten. Bei Gasanlagen wird in der Regel ein Explosionsschutzdokument erforderlich, wenn eine Einteilung in Explosionsschutzzonen vorgenommen wurde.
Im Explosionsschutzdokument sind unter anderem die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen für die betreffende Anlage zu beschreiben.
In der GESTIS-Stoffdatenbank stehen wichtige physikalisch-chemische Daten für Wasserstoff und Methan/Erdgas zur Verfügung. Diese bilden eine wichtige Grundlage bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Ein "Explosionsschutzdokument" nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können. Die DGUV Information 213-106 erklärt detailliert, wie ein solches Explosionsschutzdokument korrekt erstellt werden kann. Sie stellt somit eine praxisorientierte Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen dar.
Beispiele für Zoneneinteilungen spezieller Gasanlagen sind in der DGUV Regel 113 – 001 (EX-RL Beispielsammlung) und einschlägigen DVGW-Arbeitsblättern aufgeführt:
Weitere Fachinformationen stehen zur Verfügung unter Seminare und Fachveranstaltungen, Regelwerke, Fachbereich Aktuell und Medien sowie weitere Informationen.