Der Nutzen der Prüf- und Zertifizierungstätigkeit für die Prävention folgt aus der Aufdeckung und der Beseitigung der arbeitsschutzrelevanten Mängel an Produkten. Dieser Nutzen geht weit über die Feststellung der Konformität oder Nicht-Konformität hinaus.
Die Prüfung ist ein Prozess, der den Hersteller nachhaltig befähigt, seine Produkte in Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen im Arbeitsschutz auszuliefern. Diese Befähigung beeinflusst nachweislich auch Produkte positiv, die nicht Gegenstand einer Prüfung sind.
Grundlage der Prüfung ist eine auf die Prävention ausgerichtete branchenbezogene Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens und des nationalen und europäischen Vorschriften- und Normenwerks. Prüfung ist die Beurteilung der sicherheitstechnischen Konformität im Arbeitsschutz.
Die Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger ziehen aus der Prüftätigkeit einen direkten Nutzen. Die Präventionsdienstleistung steht somit im Einklang mit § 14 (1) SGB VII.
Die Prüf- und Zertifizierungstätigkeit beeinflusst die Produktsicherheit bereits an der Quelle der Produktentstehung. Eine besondere Rolle kommt dabei der Unterstützung technischer Innovationen zugunsten Sicherheit und Gesundheitsschutz zu.
Die bei der Prüf- und Zertifizierungstätigkeit gewonnenen Erkenntnisse sind ein hilfreicher Input für andere Präventionsdienstleistungen. Insbesondere Forschung und Entwicklung sowie Normungsmitarbeit wirken eng damit zusammen. In Verbindung mit Überwachung und Beratung entsteht ein Regelkreis zugunsten sicherer und gesundheitsgerechter Produkte.
Zertifikate und Prüfzeichen nach bestandener Prüfung sind ergänzende Angebote. Sie signalisieren den Mitgliedsbetrieben die erfolgreiche Prüfung und bieten eine gute Auswahlhilfe bei der Beschaffung. Gleichzeitig geben sie den Herstellern einen zusätzlichen Anreiz zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen.