Sachgebiet Gastgewerbe

In Deutschland sind im Gastgewerbe mehr als 2 Millionen Beschäftigte in über 230.000 Betrieben tätig. Der Branchenumsatz lag in den letzten Jahren bei ca. 80 Milliarden Euro netto. Das Gastgewerbe ist damit ein bedeutender Zweig der deutschen Wirtschaft. Die Branche ist ein unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens, sie leistet darüber hinaus wertvolle Beiträge zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) als gesetzliche Unfallversicherung des Gastgewerbes (Hotellerie und Gastronomie) verzeichnet jährlich etwa 70.000 Unfälle in gastgewerblichen Betrieben, von den ca. 30.000 meldepflichtig sind. Außerdem erreichen die BGN pro Jahr über 1.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit.

Diese Zahlen zeigen, dass der branchenspezifischen Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren hier eine besondere Bedeutung zukommt. Das Sachgebiet Gastgewerbe des Fachbereichs Nahrungsmittel berät interessierte Kreise (Unfallversicherungsträger, staatliche Stellen, Hersteller, Verbände etc.) zu allen branchenspezifischen Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Sachgebiets ist die Erarbeitung bzw. Aktualisierung der Branchenregeln und erläuternder Informationsschriften. Die Branchenregeln und Schriften sind eine Zusammenfassung der maßgeblichen Informationen und Anforderungen aus den einschlägigen Vorschriften und Regeln und dienen als Leitlinie sowie Hilfestellung für betroffene Unternehmer und Sicherheits- und Gesundheitsschutzakteure bei der Erfüllung ihrer Arbeitsschutzverpflichtungen (siehe Publikationen).

Publikationen

Leiter des Sachgebiets
Portrait Rolf Schebel
Dipl.-Ing. (FH) Rolf Schwebel
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Hansbergstraße 28
44141 Dortmund
Tel.: +49 231 17634-5615