In der Nahrungsmittelindustrie, aber auch im Handwerk, im Handel und in Dienstleistungsbetrieben sind Kälteanlagen mittlerweile unerlässlich. Nicht zuletzt spielen sie in der Gebäudetechnik, z. B. als Wärmepumpen bzw. Bestandteil von Klimaanlagen eine wichtige Rolle.
Beim Betreiben kommt es immer wieder zu Vorfällen, z. B. beim Austritt von Kältemitteln. Im Unfallgeschehen der Berufsgenossenschaften spielen sie ebenfalls eine Rolle.
Damit diese Anlagen weiterhin sicher betrieben werden können, beschäftigt sich das Sachgebiet u. a. mit Anforderungen an Betriebsanweisungen und an die Beschäftigten, mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Kältemitteleinwirkungen, Instandhaltung und Notfallmaßnahmen.
Zur Zeit ist der Betrieb in der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) Kapitel 2.35 geregelt. Auf Grund des technischen Fortschritts, insbesondere der Entwicklung neuer Kältemittel, und der Fortschreibung des Regelwerkes zum Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln bzw. zu überwachungsbedürftigen Anlagen ist eine Überarbeitung der DGUV Regel 100-500 eine der nächsten Aufgaben des Sachgebietes.
Leiter des Sachgebiets |
Dipl.-Ing. Kai Clemens BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe Hansbergstraße 28 44141 Dortmund Tel.: +49 152 5677-3255 |