Unlösliche Stäube, die keine spezifisch toxische Wirkung besitzen und die Atmungsorgane alleine auf Grund ihrer physikalischen Eigenschaften schädigen können, werden oft auch als "inerter" Staub bezeichnet. Maßgeblich für ihre Beurteilung ist der Allgemeine Staubgrenzwert.
Zu diesen Stäuben zählen z.B. Aluminiumoxid-Staub, Gips-Staub, Silikatischer-Staub (ohne Beimengungen anderer Stoffe wie z.B. Quarz) oder Stäube von Fasern, die nicht als krebserzeugend nach Kategorie 1, 2 oder 3 eingestuft sind.
Werden diese Stäube in entsprechend hohen Mengen eingeatmet, wird das Reinigungssystem der Lunge überfordert. Die dafür zuständigen Zellen werden geschädigt oder sterben ab, so dass die Staubpartikel nicht mehr vollständig aus der Lunge entfernt werden können. Als Folge davon wird vermehrt Bronchialschleim gebildet und es entstehen Entzündungen, die schließlich chronisch werden können. Es ergibt sich das klinische Bild einer chronischen Bronchitis mit allen charakteristischen Symptomen wie Husten, Auswurf und Emphysem (Lungenüberblähung).
Eine chronische obstruktive Bronchitis oder ein Emphysem, das durch langjährige Einwirkung von Grubenstäuben im Steinkohlebergbau verursacht worden ist, kann als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden (Merkblatt zur BK-Nr. 4111). Maßgeblich dafür ist der Nachweis einer kumulativen Feinstaub-Dosis von mindestens 100 Feinstaubjahren ([mg/m3] x Jahre).