Maßnahmen zur Staubekämpfung können teuer sein. Zur Errichtung einer neuen Absaugvorrichtung oder gar einer kompletten Entstaubungsanlage für eine Werkhalle sind nicht selten Investitionen im fünf- oder gar sechsstelligen Euro-Bereich notwendig. Dazu kommen noch die nicht unerheblichen Betriebs- und Wartungskosten. Gerade für kleine und mittlere Betriebe eine sehr schwierig lösbare Aufgabe.
Oft gibt es dazu keine Alternative. Doch in vielen Fällen würde es bereits zu einer erheblichen Verbesserung der Situation führen, wenn nur die einfachsten, schon lange bekannten Grundregeln zur Staubminderung konsequent beachtet würden. Der Bogen spannt sich dabei von der Verwendung staubarmer Materialien und einfachen technischen, über organisatorische bis hin zu persönlichen Schutzmaßnahmen. Wichtig zur Umsetzung der zum Teil auch verhaltensabhängigen Maßnahmen ist daher vor allem auch die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter mit Hilfe geeigneter Betriebsanweisungen.
Beispiele für Schutzmaßnahmen können Sie der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", die auch auf die Besonderheiten von Feststoffen, Stäuben und Rauchen eingeht, entnehmen. Zudem haben wir 10 goldene Regeln zur Staubbekämpfung für Sie ausgearbeitet, um Ihnen einen einfachen, anschaulichen und vor allem anwenderfreundlichen Leitfaden an die Hand zu geben.
Hilfreich ist es, für geplante Maßnahmen ein Schutzmaßnahmenkonzept zu erstellen.
Besonderheiten sind bei der Bekämpfung von brennbaren und explosiven Stäuben zu beachten. Zum Thema richtiges Absaugen von Stäuben am Arbeitsplatz stellen wir Ihnen Videomaterialien zur Verfügung. Lehrmaterialien für Schülerinnen und Schüler finden Sie auf dem Schulportal "Lernen und Gesundheit" der DGUV.