Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breit z. B. für die Nutzung von Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren ausgelegt sein. Dabei sind auch mögliche Begegnungen von Personen zu berücksichtigen.
Die Abbildung zeigt die erforderliche Verkehrsfläche für einen Rollstuhlnutzenden von 150 cm x 150 cm. Dargestellt wird auch der Begegnungsfall von Rollstuhlnutzenden. In diesem Fall wird die erforderliche Verkehrswegbreite von 180 cm gezeigt. Die Abbildung zeigt, dass diese im Begegnungsfall auch durch eine 180 cm lange und 180 cm breite (inkl. des Verkehrsweges von 150 cm) Nische realisiert werden kann.