Rollstuhlabstellplatz

Abbildung zeigt den erforderlichen Flächenbedarf von 180 cm x 150 cm für einen Rollstuhlabstellplatz

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Platzbedarf für den Rollstuhlabstellplatz einer Person, Bewegungsfläche für Rangieren und Wechsel
Bild: © Tim Weiffenbach / DGUV

In Gebäuden, in denen ein Rollstuhlwechsel erforderlich ist, müssen Rollstuhlabstellplätze vorgesehen werden.

Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, muss bei erforderlichem Rollstuhlwechsel in einem Gebäude in der Nähe des Eingangsbereiches ein Rollstuhlabstellplatz vorgesehen werden. Dieser Abstellplatz kann auch zum Abstellen von Rollatoren, Kinderwagen oder Transporthilfen genutzt werden. Ein Rollstuhlwechsel kann nötig sein, wenn der Straßenrollstuhl durch einen Innenrollstuhl (z. B. Sportrollstuhl) ersetzt werden muss, etwa aufgrund der räumlichen wie auch der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Bei mehreren Rollstuhlnutzerinnen und -nutzern ist es sinnvoll, einen zentralen Rollstuhlwechselplatz einzurichten.

Die Abbildung zeigt den erforderlichen Flächenbedarf von 180 cm x 150 cm für einen Rollstuhlabstellplatz und den dazugehörigen erforderlichen Flächenbedarf vor dem Rollstuhlabstellplatz ebenfalls von 180 cm x 150 cm.