In vielen Fällen ist die leichte Erreichbarkeit baulicher Anlagen eine Voraussetzung für deren wirtschaftliche Nutzbarkeit - wie z. B. bei Verkaufs- oder Versammlungsstätten. Auch wegen eines abgelegenen Gebäudes oder einer unzureichenden Anbindung an den ÖPNV können PKW-Stellplätze von hoher Bedeutung für die Erreichbarkeit baulicher Anlagen sein. Um für den zu erwartenden Nutzer- und Besucherkreis die weitestgehend selbstbestimmte Erreichbarkeit ohne fremde Hilfe zu gewährleisten, sind PKW-Stellplätze in die barrierefreie Gestaltung einzubeziehen.
In Abhängigkeit von ihrer Nutzungsart ist für eine Reihe baulicher Anlagen eine Mindestanzahl von PKW-Stellplätzen verbindlich gefordert.