Zugangs- und Eingangsbereiche stellen die Schnittstelle zwischen der außen und der innen liegenden Erschließung von baulichen Anlagen dar. In vielen Fällen wird an dieser Stelle der Zugang zum Gebäude auf die vorgesehenen Gebäudenutzer und -besucher beschränkt.
Zugangs- und Eingangsbereiche sind so zu gestalten, dass eine mühelose Auffindbarkeit gewährleistet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass sie als solche für alle potentiellen Nutzer und Besucher wahrnehmbar und erkennbar sind. Im Weiteren ist zu gewährleisten, dass diese Bereiche für alle Personengruppen erreichbar und nutzbar sind. Sonderlösungen des Zugangs für einzelne Nutzer- oder Besuchergruppen erfüllen die Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung nicht, soweit sie nicht durch betriebliche Abläufe erforderlich sind (z. B. Materiallieferung zu bestimmten Lagerungsorten).