In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und/oder sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich eignet sich hierfür die Anwendung des Zwei-Kanal-Prinzips. Danach sind für die einzelnen Anforderungen Alternativen zu schaffen. Für die Vermittlung von Informationen und bei Leitsystemen ist das Zwei-Sinne-Prinzip anzuwenden.
Als Grundlage für Aufbau und Inhalt des Konzeptes können die VdS Richtlinie vfdb 01-01 Brandschutzkonzept (Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes-vfdb), die Grundsätze einer barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung und eine inklusive Gefährdungsbeurteilung dienen.
Der Brandschutz gliedert sich grundsätzlich in die Bereiche:
unter Berücksichtigung
Vorbeugender Brandschutz |