Formale und materielle Anforderungen, die beim Bauen zu beachten sind, regelt die Bauordnung. Die gesetzgebende Kompetenz hierfür liegt bei den Ländern.
In allen daraus resultierenden 16 Landesbauordnungen finden sich an unterschiedlichen Stellen Regelungen zum barrierefreien Bauen.
Gemäß § 1 Abs. 1 der MBO gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bauordnungen "… für bauliche Anlagen, Bauprodukte und Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in den Bauordnungen oder nachfolgenden Vorschriften Anforderungen gestellt werden."
Grundsätzlich gilt es, "… sie so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden." (§ 3 Abs. 1 MBO)