Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts der sozialen Sicherheit sehen vor, dass in bestimmten ausländischen Staaten versicherte Personen im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit während des Aufenthalts in Deutschland medizinisch so zu versorgen sind, als seien sie hier versichert. Die Sicherstellung dieser medizinischen Versorgung ist der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern in Deutschland übertragen.
Das Informationsblatt "Sachleistungsaushilfe" gibt einen Überblick zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der aushilfsweisen medizinischen Versorgung von in anderen Staaten versicherten Personen. Zu seinem Inhalt gehören auch Kontaktadressen von Stellen, die weitergehende Auskünfte geben können. Die Schnellübersicht enthält eine Handlungsanleitung für diejenigen, die zu Beginn einer Behandlung sofort wissen müssen, auf was zu achten ist. Weitere Informationen für Leistungserbringer finden Sie hier in den FAQ.
Dokumentation des Behandlungsanspruchs zur Leistungsabrechnung
Um Sie bei der Behandlung von im Ausland versicherten Personen zu unterstützen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, stellt die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland (DVUA) einen von der betroffenen Person auszufüllenden Fragebogen in 19 Sprachen zur Verfügung. So wird die Feststellung der Personendaten und die Dokumentation des Behandlungsanspruchs in den Durchgangsarzt-praxen und in Krankenhäusern sichergestellt. Gemeinsam mit vollständigen und richtigen Angaben im D-Bericht sowie Kopien der vorgelegten Versicherungsbescheinigungen und Personaldokumente, wird die Kostenabrechnung der Leistungserbringer mit den Standorten der DVUA verbessert und beschleunigt.