Deutschland arbeitet an einer Energiewende. Bis 2020, so die Pläne der Bundesregierung, soll der Energieanteil aus Sonne, Windkraft und Co am Stromverbrauch mindestens 35 Prozent betragen. 2015 waren es nach Angaben des BMWi immerhin schon 29 %. Die Wasserkraft ist ein wichtiger Baustein im Mix der erneuerbaren Energien. Wie kann der Arbeitsplatz Wasserkraftwerk sicher gestaltet werden? Fragen dazu beantwortet Dr. Reinhard Lux von der BG ETEM.
Viele Wasserkraftwerke werden heute fern gesteuert. Wird damit gleichzeitig die Sicherheit der Beschäftigten erhöht?
Lux: Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Überwachung beschränkt sich zwangsläufig allein auf messtechnisch erfassbare Größen. Mögliche Störungen können deshalb im Vorfeld nicht erkannt werden. Die Störungsmeldung läuft in der Regel erst auf, wenn ein ordnungsgemäßer Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage nicht oder nur noch bedingt möglich ist.
Das heißt aber auch, ein Mitarbeiter muss dann - egal zu welcher Tageszeit - zur Anlage fahren und nachschauen, wo der Fehler liegt. Unter Umständen auch mitten in der Nacht. Meist lautet der Auftrag zunächst nur, die Störquelle zu ermitteln, trotzdem gab es hier in der Vergangenheit vereinzelt Arbeitsunfälle. Und dann bleiben immer noch die klassischen Unfallrisiken: Stolpern, Rutschen und Stürzen auf den Verkehrswegen der Anlage.
Die Beschäftigten sind demnach häufig alleine unterwegs. Das birgt zusätzliche Risiken. Wie kann man vorbeugen?
Lux: Alleinarbeiten sind nur nach einer ausdrücklichen Freigabe durch den Anlagenverantwortlichen erlaubt. Das ist in der Regel der zum Störungszeitpunkt verantwortliche Schichtführer. Im Arbeitsauftrag müssen alle Angaben zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen enthalten sein. Je nach Art der Arbeit kommen dann noch weitere Maßnahmen zum "Schutzpaket" hinzu:
So müssen allein arbeitende Beschäftigte sich in der Zentrale melden sobald sie am Arbeitsplatz eingetroffen sind und später auch wenn sie fertig sind. Die Zentrale kann ihrerseits ebenfalls Kontrollanrufe in festgelegten Abständen absetzen. Sinnvoll kann auch eine Personennotsignaleinrichtung sein. Generell müssen Rettungseinrichtungen und -verfahren festgelegt werden.
Einige Arbeiten dürfen aber zu keinem Zeitpunkt von einem Mitarbeiter alleine ausgeführt werden. Dazu zählen Tauchgänge, Arbeiten in Stollen, engen Räumen und Rohrleitungen und Motorsägearbeiten, um Treibgut zu zerkleinern.
Welche Gefährdungen können sich bei den regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten ergeben?
Lux: Zunächst einmal der Hinweis: Zahlreiche Gefährdungen, entsprechende Schutzmaßnahmen und in der Praxis erprobte Lösungsbeispiele werden in der Information "Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken" der Gesetzlichen Unfallversicherung (BGI/GUV-I 8684) vorgestellt.
Zu den Gefährdungsklassikern gehört im Bereich der Wasserkraftwerke die Gefahr zu ertrinken. In der Regel können nicht alle Bauwerke durch Geländer gesichert werden. Denn bei Hochwasser würden die Schutzeinrichtungen beschädigt oder zerstört. Bei Wartungsarbeiten an den entsprechenden Anlagenteilen müssen deshalb Schwimmwesten getragen werden. Es empfiehlt sich auch Rettungsboote bereitzuhalten.
Ältere Wasserkraftwerke verfügen zum Teil nur über schmale und steile Zugänge zu einzelnen Anlagenteilen. Eine bauliche Umgestaltung nach aktuellen Anforderungen ist nicht immer möglich. Beschäftigte können deshalb die Sturzgefahr nur durch Vorsicht und ihr eigenes sicherheitsgerichtetes Verhalten verringern.
Weitere Gefährdungen treten an Steigleitern auf. Insbesondere in Wasser führenden Bereichen können Rückenschutzeinrichtungen oder Steigschutzeinrichtungen oft nicht eingesetzt werden. Da bleibt oft nur das Höhensicherungsgerät, um sicher nach oben zu klettern.
Stellt eine große Menge anschwemmendes Treibgut eine besondere Gefahr da?
Lux: Anschwemmendes Treibgut ist insbesondere in Laufwasserkraftwerken eine ernst zu nehmende Gefährdung. Vor allem bei Hochwasser schwemmen große Baumstämme, Fässer oder Kadaver an und behindern den Einlauf des Wassers. Zur Absonderung des Treibgutes sind die Anlagen mit so genannten Einlaufrechen ausgestattet. In der Regel werden sie automatisch gereinigt, aber bei sperrigen Treibgütern wie ineinander verhakten großen Ästen kann der Einsatz von Kettensägen nötig werden.
Häufig werden Fremdfirmen mit Reparaturen oder Wartung beauftragt. Was können die Betreiber von Wasserwerken tun, um auch mit wechselnden Anbietern die Arbeitssicherheit in ihrer Anlage zu gewährleisten?
Lux: Laut Arbeitsschutzgesetz sind die Betreiber verpflichtet, für alle wesentlichen Anlagenteile und die an ihnen durchzuführenden Arbeiten Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Daraus ergeben sich die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen. Wenn Aufträge an Fremdfirmen vergeben werden, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer über mögliche Gefahren aufklären. Er muss den Verantwortlichen des Auftragnehmers einweisen und stichprobenartig kontrollieren, ob sich die Mitarbeiter entsprechend verhalten. Es lohnt sich deshalb, ausschließlich sachkundige Auftragnehmer zu beauftragen. Die folgenden Fragen können bei der Auswahl helfen:
Verfügen die Versicherten der Fremdfirma über die erforderlichen Qualifikationen, z. B. als Elektrofachkräfte, geprüfte Schweißer oder Taucher? Verfügt die Fremdfirma über eigene Gefährdungsbeurteilungen? Wird die Fremdfirma sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut? Wie wählt die Fremdfirma Subunternehmen aus?
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