UV-Strahlung

Ein Rücken, der deutlich einen Sonnenbrand aufweist

Sonnenbrand auf dem Rücken
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Expositionen gegenüber UV-Strahlung können negative Folgen für die Gesundheit haben, die nicht unterschätzt werden sollten. Selbst ohne Sonnenbrand können Hautschäden auftreten. Langfristig kann Hautkrebs entstehen.

Seit der Aufnahme der Berufskrankheit mit der Nummer 5103 "Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten im Jahr 2015 wurden bis im Jahr 2022 über 38.617 Fälle anerkannt. Damit gehört diese Art Hautkrebs, heller oder weißer Hautkrebs aufgrund natürlicher UV-Strahlung, zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Für die Zukunft wird für Europa ein durchschnittlicher Anstieg der Fälle von nicht-melanozytärem (hellen oder weißen) Hautkrebs von ca. 8 Prozent pro Jahr erwartet.

"Die Hautkrebsrate hat sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt. Wir können hier, glaube ich, zurecht von einer Lawine sprechen, die da in den kommenden Jahren auf uns zurollt, denn bei den jetzt gemeldeten Hautkrebserkrankungen erfolgten die eigentlichen Schädigungen Jahre zuvor.“ Prof. Manigé Fartasch, Bereichsleiterin “Klinische und experimentelle Berufsdermatologie" im Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA).

Verantwortung der Unternehmensleitung

In Einrichtungen und Unternehmen trägt die Unternehmensleitung die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit. Das umfasst auch den Schutz vor Sonneneinstrahlung. In Deutschland geht man davon aus, dass rund sieben Millionen Menschen im Freien arbeiten und während ihrer beruflichen Tätigkeit stark der UV-Strahlung ausgesetzt sind. Es ist wichtig, frühzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.

Weniger Wolken, mehr UV-Belastung

Durch den Klimawandel ist unter anderem eine sich verringernde Bewölkung und damit eine zunehmende Sonnenscheindauer zu beobachten. Dies führt im Mittel bereits zu steigenden UV-Belastungen. Inzwischen werden auch häufiger sogenannte Niedrigozonereignisse ("low ozone events"), auch sogenannte „Miniozonlöcher“, registriert. "Miniozonlöcher" können zu kurzfristigen und unerwartet hohen UV-Expositionen führen. Dies wiederum kann die Gefahr einer UV-Überbelastung mit den damit einhergehenden negativen gesundheitlichen Folgen erhöhen.

Forscherinnen und Forscher des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) haben auf Grundlage von Analyse- und Messdaten zur beruflichen UV-Exposition herausgefunden, dass bereits bei einem Anteil von etwa 20 Prozent der täglichen Arbeitszeit im Freien eine hohe Belastung durch UV-Strahlungen vorliegen kann. Unabhängig davon kann es jedoch auch schon bei einer geringeren Exposition mittel- bis langfristig zu negativen Gesundheitsfolgen kommen. Um belastbare Grundlagen für die Beurteilung von Arbeitsplätzen zu entwickeln, erhebt das Forschungsprojekt GENESIS-UV seit 2014 Messdaten für ein Kataster zur solaren Exposition von Beschäftigten, die im Freien arbeiten.

UV-Schutz - Beispiele für Präventionsmaßnahmen:

Bei Arbeitsplätzen mit möglicher (natürlicher) UV-Belastung, müssen bei den Tätigkeiten im Freien mögliche Gefährdungen erkannt und gezielt Maßnahmen abgeleitet werden, um die Belastung der Beschäftigten abzustellen oder mindestens zu reduzieren.
In der folgenden Tabelle sind einige Beispiele für Maßnahmen aufgeführt.


  • Maßnahmen UV Schutz (Tabelle)

    Beispielhafte Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz sind in der folgenden Tabelle nach dem sogenannten "TOP-Prinzip" unterteilt: technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen. Die Präventionsmaßnahmen müssen je nach Branche, Arbeitsumgebung und gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb oder die Einrichtung angepasst werden.

    Technische Maßnahmen Schatten spenden Sonnenschirme aufstellen
    Sonnensegel spannen
    Verschattung schaffen
    Organisatorische Maßnahmen Informieren und sensibilisieren

    Anpassung von Arbeitszeiten

    Flexible Pausenregelungen

    Schaffung von Schattenplätze
    Beschäftigte über Risiken durch Hitze und Sonneneinstrahlungen sowie passende Schutzmaßnahmen informieren. Förderung einer Kultur des Sonnenschutzes am Arbeitsplatz.

    Aufenthalt in der direkten Sonne minimieren.


    Art und Umfang der Pausen an Arbeitsbedingungen anpassen.

    Investition in ausreichend Schattenplätze, schattige Arbeitsplätze und Sonnenschutzmaßnahmen
    Personenbezogene Maßnahmen Kleidung
    Kleidung sollte den Körper komplett bedecken.
    Kopf und Nacken schützen Hut/Tücher tragen, um sich vor UV-Strahlung zu schützen; Kopfbedeckungen mit Nackenschutz.
    Augen schützen Sonnenbrille mit ausreichend UV-Schutz.
    Haut schützen Nicht abdeckbare Körperteile mit Sonnenschutzmittel mit hohem UV-Lichtschutzfaktor eincremen. Sonnencreme mit hohem bis sehr hohem UV-Schutz (mind. LSF 30+) für alle nicht bedeckten Körperstellen.

    Wichtig sind nicht nur die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, sondern auch deren Praxistauglichkeit und Akzeptanz, damit die Präventionsangebote von den Beschäftigten angenommen werden. Daher ist es wichtig, mit den Beschäftigten in den Austausch zu gehen, um die Akzeptanz von Präventionsmaßnahmen zu erhöhen.

Arbeiten unter der Sonne - Erklärvideo


UV-Strahlung und Hitze sind für die gesetzliche Unfallversicherung schon immer wichtige Themen. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind jedoch weitere Aspekte in Forschung und Beratung einzubeziehen. Interdisziplinäre Fachgespräche zum Thema Klimawandel in Verbindung mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fördern den dazu notwendigen Austausch.

Am Beispiel des Drei-Ebenen-Interventionsmodell werden unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten im Kontext des Klimawandels verdeutlicht. Bespielhafte Maßnahmen können Sie dem Artikel aus der DGUV Forum 1/2023 entnehmen.
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