Bei der Zusammenhangsbegutachtung (Kausalitätsgutachten) geht es um die Frage, ob ein Gesundheitsschaden rechtlich wesentliche Ursache eines konkreten Unfallereignisses ist, oder ob andere, unfallunabhängige Umstände (z.B. Vorschädigungen) überwiegend verantwortlich sind. Oftmals ist dies in der Praxis unproblematisch, sodass nur in relativ wenigen Fällen Zusammenhangsgutachten erforderlich sind. Insbesondere bei komplexen Verletzungen und Erkrankungen der Gelenke oder des Muskel-Sehnensystems sind regelmäßig Abgrenzungen zu degenerativen Vorschäden notwendig, die nur durch eine umfassende gutachterliche Untersuchung geklärt werden können.
Bei den Rentengutachten ist der Ursachenzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden bereits geklärt und es geht vor allem darum, festzustellen, welche Funktionseinschränkungen aufgrund des unfallbedingten Gesundheitsschaden bestehen. Dies ist wichtig, um den Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und damit die Höhe eines Rentenanspruchs beurteilen zu können.