Als Studentin oder Student sind Sie kraft Gesetzes unfallversichert. Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind. Für den Fall, dass Sie gerade promovieren: auch Doktoranden sind bei ihrer Arbeit an der (Fach-) Hochschule gesetzlich unfallversichert.
Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Länder.
Versichert sind die Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel:
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Praktika und dualem praxisintegrierten Studium finden Sie
Nicht versichert sind zum Beispiel
Wenn Sie einen Unfall haben, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die Leitung der Hochschule. Von dort wird der Unfall der Unfallkasse gemeldet. Teilen Sie bitte auch dem behandelnden Arzt - auch Zahnärzten! - mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt. Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Unfallkasse ab. Ein Verzeichnis der Unfallkassen finden Sie