Studierende

Studenten im Hörsaal

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Wer ist versichert?

Als Studentin oder Student sind Sie kraft Gesetzes unfallversichert. Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind. Für den Fall, dass Sie gerade promovieren: auch Doktoranden sind bei ihrer Arbeit an der (Fach-) Hochschule gesetzlich unfallversichert.

Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Länder.


Was ist versichert?

Versichert sind die Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
  • sonstige, von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie Exkursionen, selbst wenn diese ins Ausland führen oder Repetitorien
  • der Besuchen der Universitäts- und Staatsbibliotheken
  • Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
  • Auch die Wege von und zu diesen Tätigkeiten sind versichert. Übrigens: Versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Praktika und dualem praxisintegrierten Studium finden Sie

Nicht versichert sind zum Beispiel

  • Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z. B. Einkauf)
  • Umwege aus privaten Gründen
  • private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.

... und wenn etwas passiert?

Wenn Sie einen Unfall haben, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die Leitung der Hochschule. Von dort wird der Unfall der Unfallkasse gemeldet. Teilen Sie bitte auch dem behandelnden Arzt - auch Zahnärzten! - mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt. Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Unfallkasse ab. Ein Verzeichnis der Unfallkassen finden Sie