Verantwortlich dafür, dass die vom Kunden gestellten Aufbauhelfer(innen) Sicherheitsschuhe haben, ist zunächst einmal Ihr Kunde als Arbeitgeber dieser Personen.
Sie als verantwortliche Person für den Aufbau dürfen aber keine Personen ohne die erforderliche PSA (Persönliche Schutzausrüstung) einsetzen oder beim Aufbau mitarbeiten lassen. Sie sind also verantwortlich dafür, dass die eingesetzten Aufbauhelfer Sicherheitsschuhe tragen.
Das bedeutet, dass Sie von Personen ohne Sicherheitsschuhe entweder nur Tätigkeiten ausführen lassen dürfen, bei denen eine Gefährdung für die Füße ausgeschlossen ist (wenn es solche Tätigkeiten gibt), oder dass Sie diese Personen nicht einsetzen dürfen.
Es wird empfohlen, die erforderliche PSA, welche vom Kunden gestellte Aufbauhelfer(innen) mitbringen und nutzen müssen, vertraglich zu vereinbaren.