Auf Grundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“" ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen.
Dazu gehört u.a. die Anforderungen an Arbeitsprozesse zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der Wiedereingliederung zu analysieren und beraten.