Die neue Fassung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung BITV 2.0) ist am 25.05.2019 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen betreffen das Voranstellen von Zielen, sprachliche Anpassungen an das BGG, neue Regelung zum Anwendungsbereich, Regelung zu Inhalten in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, Einrichtung eines Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik, Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen der Erklärung zur Barrierefreiheit sowie zur Berichterstattung.
In der BITV ist festgelegt, dass die Überwachungsstelle nach § 13 Absatz 3 BGG auf ihrer Website regelmäßig alle zur Umsetzung dieser Verordnung erforderlichen Informationen in deutscher Sprache veröffentlicht.
Die Anlage 1 der bisherigen BITV wurde gestrichen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden jetzt in dem harmonisierten EU-Norm EN 301 549 konkretisiert. Bei Beachtung dieser Norm gilt nun die Konformitätsvermutung. Die EN 301549:2018 steht in der englischsprachigen Version zum Download (PDF, 1,86 MB) zur Verfügung.
Mit der Neufassung der BITV werden die bisherigen nationalen Deutschen Regelungen zur Barrierefreiheit im Bereich der Informationstechnik durch einen EU weit einheitlichen Ansatz ersetzt. Die Begründung der Regelungen wurde im Bundesanzeiger am 29. Mai 2019 veröffentlicht.