Um das Benachteiligungsverbot auch auf der Länderebene und kommunalen Ebene wirksam werden zu lassen, haben alle 16 Bundesländer an das BGG angelehnte Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet.
Landesgesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen
Die Zielsetzung aller Landesgleichstellungsgesetze entspricht Artikel 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG):
"Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen."
Die Geltungsbereiche und Detailvorschriften sind sehr unterschiedlich geregelt. Es muss deshalb auf die jeweils aktuelle Fassung der Landesgleichstellungsgesetze verwiesen werden.