Die Rentenausschüsse der gesetzlichen Unfallversicherung sind paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten besetzt. Sie beraten über Vorschläge der Verwaltung und entscheiden
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ob eine Rente gezahlt wird,
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über Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen und Rentenentziehungen wegen Änderung der gesundheitlichen
Verhältnisse,
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über Abfindungen mit einer Gesamtvergütung,
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über Renten als vorläufige Entschädigungen,
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über laufende Beihilfen,
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über Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.