Höhe der Rente

Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (100 %) wird eine Vollrente gezahlt. Diese beträgt zwei Drittel des vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit erzielten Jahresarbeitsverdienstes (JAV).

Bei teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird der Teil der Vollrente gezahlt, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht - Teilrente. Ein Anspruch auf Teilrente besteht ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent.

Beispiel:

Die Rente eines Versicherten mit einem JAV von 36.000 Euro und einer MdE von a) 100 % und b) 20 % errechnet sich so:

  1. Vollrente = 2/3 von 36.000 = 24.000 Euro, davon 100 % MdE = 24.000 EUR Rente / Jahr = 2.000 EUR Rente / Monat
  2. Teilrente = 2/3 von 36.000 = 24.000, davon 20 % MdE = 4.800 EUR Rente / Jahr = 400 EUR Rente / Monat