14.02.2018
Komplexe Maschinen sollen möglichst einfach, selbsterklärend, intuitiv und flexibel zu bedienen sein. Dies gilt auch für Auf- und Anbauten von Fahrzeugen. Eine Möglichkeit besteht darin, diese An- und Aufbauten mit Smart Devices wie Smartphones, Tablets oder ähnlichem Gerät zu steuern.
Smart Devices sind elektronische, kabellose Geräte, die mit verschiedenen Sensoren ausgerüstet sind sowie mobil und vernetzt arbeiten. Im Bereich der Sicherheit erfüllen Smart Devices zwei Funktionen:
1. Funktionen zu Monitoring, Überwachung, Assistenz und Ähnlichem.
2. Sicherheitsgerichtete Bedienfunktionen wie den Start von gefahrbringenden Bewegungen an einer Maschine.
Fahrzeugan- und aufbauten fallen in den Geltungsbereich der EG Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Der Anhang I der Richtlinie sowie einschlägige harmonisierte Normen enthalten Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen.
Im Rahmen von Herstelleranfragen an die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Verkehr und Landschaft zeigte sich deutlich, dass nach heutigem Entwicklungsstand keine ausreichenden Nachweise über die Gewährleistung der funktionalen Sicherheit bei der Steuerung von sicherheitsrelevanten Maschinenfunktionen mittels Smart Devices (etwa nach DIN EN ISO 13849 oder IEC 61508) erbracht werden konnten. Als kritisch erweisen sich u.a. folgende Aspekte:
- Keine Not- Halt- Funktion entsprechend der einschlägigen Standards
- Unbeabsichtigtes Auslösen von Funktionen
- Ausreichende Ablesbarkeit der Displays auch bei Sonneneinstrahlung
- Sichere Übertragung der Daten über die drahtlose Verbindung
- Wegfall der Ortsbindung des Bedieners an eine feste Bedienposition
- Ausreichende Echtzeitfähigkeit
- sichere Zuordnung von Bedienteil und zu steuerndem Aufbau
Smart Devices erfüllen nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht die einschlägigen Anforderungen zur Steuerung sicherheitskritischer Maschinenfunktionen. Sie können aber herkömmliche Bedieneinrichtungen wie feste Bedienstellen oder Funkfernsteuerungen ergänzen. Durch Monitoring und Assistenz können sie beispielsweise zur Verbesserung der Bedienergonomie und zur Erhöhung der Sicherheit beitragen.
Dieser Text wurde der Ausgabe 02/2018 der Zeitschrift Arbeit und Gesundheit entnommen.
https://aug.dguv.de/
Geschäftsstelle DGUV Test
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566
E-Mail