Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die EG-Binnenmarktrichtlinien legen Importeuren und Händlern Verpflichtungen auf, damit nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Die Verpflichtungen reichen von Kontrollen auf Vollständigkeit von Dokumenten bis hin zu einer umfassenden Verantwortung für die Sicherheit.
Verantwortung von Händlern und Importeuren bei der CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller, dass er die Anforderungen für das Produkt aller zutreffenden EG-Richtlinien einhält. Nur an Produkte, für die eine EG-Richtlinie die CE-Kennzeichnung fordert, darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden.
Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung
Hersteller können nach bestandener sicherheitstechnischer Prüfung ein Prüfzeichen des DGUV Test erhalten. So kann jeder schnell erkennen, dass dem Hersteller Sicherheit am Herzen liegt. Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test vergeben das GS-Zeichen sowie das DGUV Test-Zeichen.
Weitere Informationen zu unseren Prüfzeichen
In unserer Zertifikatsdatenbank können Sie sich alle durch DGUV Test geprüften Produkte, für die ein gültiges Zertifikat vorliegt, anzeigen lassen. Wenn Sie bei einem Produkt überprüfen wollen, ob das Prüfzeichen gültig ist, können Sie das hier leicht überprüfen. Oder aber Sie nehmen Kontakt zu uns auf.
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Geschäftsstelle DGUV Test