CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Vorgaben für die CE-Kennzeichnung

Layoutvorgaben für die CE-Kennzeichnung. Die Europäische Kommission bietet auf ihrer Webseite Bilddateien zum Download an.
Bild: Webseite der Europäischen Kommission

Viele europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte mit der CE-Kennzeichnung (auch fälschlicherweise "CE-Zeichen" genannt) versehen werden müssen. Wer eine CE-Kennzeichnung an einem Produkt anbringt, erklärt hiermit gegenüber den Behörden, dass das Produkt

  • allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht und
  • den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.

Wer ist für das Anbringen der CE-Kennzeichnung zuständig?

Zunächst einmal gilt: Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen der CE-Kennzeichnung verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ansässig ist.

Der Hersteller kann hierfür einen in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigen bestellen, der in seinem Auftrag handelt

CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen

Die CE-Kennzeichnung sollte nicht verwechselt werden mit einem Zeichen wie dem GS-Zeichen oder dem DGUV Test Zeichen: Bei der CE-Kennzeichnung hat nur im Ausnahmefall eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle das Produkt geprüft! Ob dies der Fall ist oder nicht, sagt die CE-Kennzeichnung nicht aus. Beim GS-Zeichen und beim DGUV Test Zeichen erfolgt außerdem eine Überwachung der Fertigung.

Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung sind auf keinen Fall der (freiwilligen) Prüfung und Zertifizierung durch eine neutrale Stelle gleichwertig.

Aussehen der CE-Kennzeichnung

Das Aussehen der CE-Kennzeichnung ist genau vorgegeben. Eine Mindesthöhe von 5 mm ist zur Gewährleistung der notwendigen Leserlichkeit erforderlich. Nach den Richtlinien für Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, aktive implantierbare medizinische Geräte, Medizinprodukte, explosionsgefährdete Bereiche, Aufzüge (hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Komponenten), In-vitro-Diagnostika, Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen kann bei kleinen Produkten auf die Mindestabmessungen der CE-Kennzeichnung verzichtet werden. Das Gleiche gilt für die Konformitätskennzeichnung nach der Richtlinie über Schiffsausrüstung. Jedoch müssen die Proportionen der CE-Kennzeichnung eingehalten werden.

Unterstützung durch die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test

Unsere Prüf- und Zertifizierungsstellen unterstützen Sie gerne, wenn Sie Fragen zur CE-Kennzeichnung oder zur Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren haben.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter:

Weiterführende Links

Mehr zur CE-Kennzeichnung

Kontakt

Geschäftsstelle DGUV Test
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566