GS-Zeichen: Geprüfte Sicherheit

Führendes Sicherheitszeichen in Europa

Muster eines von DGUV Test vergebenen GS-Zeichens (KBS = Konformitätsbewertungsstelle)
Bild: © DGUV Test

Das GS-Zeichen hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit anerkannten Sicherheitszeichen entwickelt. Grundlage für das GS-Zeichen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Mit dem GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") dürfen verwendungsfertige Produkte versehen werden, wenn

  1. eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchführt und bestätigt, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des ProdSG entspricht (siehe § 21 Abs. 1 ProdSG) und
  2. die Prüf- und Zertifizierungsstelle kontrolliert, dass die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen (Kontrollmaßnahmen, siehe § 21 Abs. 5 ProdSG).


DGUV Test: Kompetente GS-Stellen für Arbeitsmittel

Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test sind durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannte GS-Stellen. Nach der intensiven Prüfung eines Produkts und einer Werkserstbesichtigung können wir ein GS-Zertifikat ausstellen und das GS-Zeichen zuerkennen. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf gewerblich genutzten Produkten.

Seit 1977 haben wir ca. 50.000 GS-Prüfbescheinigungen ausgestellt. Auf unsere Erfahrung und Kompetenz können Sie sich verlassen!

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Weiterführende Links

Produktsicherheitsgesetz

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Alte Heerstraße 111
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Fax: +49 30 13001-864566