Strukturen und Aufgaben

Die Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung - ein Rückblick (Teil 2)

Plakat zeigt einen Arbeiter unter Tage

Historisches Plakat aus dem Bergbau
Bild: Bergbau-BG)

In nur sechs Jahren, von 1883 bis 1889 legt der Reichstag mit drei neuen Gesetzen den Grundstein für die moderne Sozialversicherung:  die Kranken-, die Unfall- und die Rentenversicherung.

Im Kern enthält das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 viele Elemente, die bis heute Bestand haben: Von Anfang an obliegt die  Finanzierung der Versicherung allein den Unternehmern. Im Gegenzug werden sie von ihrer zivilrechtlichen Haftpflicht befreit. Auch das Prinzip der Einstufung der Betriebe und ihrer Beiträge nach Gefahrklassen wird bereits mit der Gründung der Berufsgenossenschaften eingeführt. 55 sind es, die das Reichsversicherungsamt in seiner Bekanntmachung vom  5. Juni 1885 anerkennt. Im gleichen Jahr kommt es auch zur Einrichtung so genannter Ausführungsbehörden des Reichs und der Bundesstaaten für die Unfallversicherung in staatlichen Betrieben, es sind die Vorgänger der heutigen Unfallkassen.

Geführt werden die Berufsgenossenschaften von einer Selbstverwaltung der Unternehmer. Für eine Beteiligung der Arbeitnehmer, die einzelne Stimmen fordern, gibt es keine Mehrheit. Die Parität in der Selbstverwaltung wird erst 1951 verwirklicht werden. Versichert gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sind zunächst allerdings nur Beschäftigte aus „gefährlichen“ Betrieben. Zwar wird diese Definition in den folgenden Jahren beständig ausgeweitet, der Versicherungsschutz für alle Arbeitnehmer kommt jedoch erst 1942.

Unfallverhütung ist neben der Rehabilitation und  Entschädigung von Arbeitnehmern, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, das zentrale Anliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Bereits 1886 - nur ein Jahr nach der Gründung - wird die erste Unfallverhütungsvorschrift von einer Berufsgenossenschaft  erlassen. Bis ins Jahr 1900 haben die Berufsgenossenschaften lediglich das Recht, Unfallverhütung in den Betrieben zu betreiben. Danach wird es zu ihrer Pflichtaufgabe.  Das schlägt sich auch in der Zahl ihrer Technischen Aufsichtsbeamten nieder: 1910 sind es immerhin schon 339.

Maßstab für den Anteil einer jeden Berufsgenossenschaft ist deren aktuelles Unfall und Berufskrankheitengeschehen.