Richtlinie über Elektrische Betriebsmittel 2014/35/EU

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Die EU-Richtlinie über elektrische Betriebsmittel („Niederspannungsrichtlinie“) soll sicherstellen, dass nur solche elektrische Betriebsmittel in Verkehr gebracht werden, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren.

In den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fallen elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung

  • zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und
  • zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.

Einige wenige Ausnahmen für Betriebsmittel und Bereiche sind in Anhang II der Richtlinie aufgeführt (z.B. elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen, elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre).

Neufassung: Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU wurde am 29.3.2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ersetzt die Richtlinie 2006/35/EG. In ihren wesentlichen geänderten Teilen ist sie ab 20.04.2016 anzuwenden.

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Die Experten des DGUV Test unterstützen Sie bei der Anwendung der Niederspannungsrichtlinie und bei der Umstellung auf die neue Richtlinie.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter:

Der Weg zur CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie

Weiterführende Links

Neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Ab dem 20. April 2016 ersetzt die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU die Richtline 2006/35/EG. Zum Download auf der Website der Europäischen Kommission:

2014/35/EU (PDF, 834 KB)

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