Egal, ob zum Beispiel Rettungsmittel, Brandschutzausrüstung oder Anlagen zur Verhütung von Meeresverschmutzung: Die zulassungspflichtige Ausrüstung eines Schiffes muss hinsichtlich Entwurf, Bau und Leistung bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die Schiffsausrüstungsrichtlinie 2014/90/EU und ihre jeweiligen Durchführungsverordnungen sind in Europa die wesentlichen Rechtsvorschriften. Sie regeln unter anderem das Zulassungsverfahren für Schiffsausrüstung von Schiffen unter europäischen Flaggen.
Für die europaweite Zulassung von Schiffsausrüstung muss ein spezifisches Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen werden. Die einzelnen Verfahren werden durch den Hersteller bei sogenannten Notifizierten Stellen (engl. notified bodies) beantragt. Diese prüfen in der Regel eine Kombination aus Baumusterprüfung (Modul B) und einem Qualitätssicherungsmodul (Modul D, E oder F).
Weitergehende Informationen zu den verschiedenen Modulen finden Sie hier.
Für jedes erfolgreich geprüfte Modul wird von der Notifizierten Stelle ein Zertifikat ausgestellt. Das Konformitätsbewertungsverfahren wird mit der Ausstellung der Konformitätserklärung durch den Hersteller abgeschlossen. Der Hersteller ist damit berechtigt, an dem Produkt das Steuerradsymbol sowie die Kennnummer der Notifizierten Stelle und das Jahr der Kennzeichnung anzubringen.
Eine Übersicht der europaweit zugelassenen Schiffsausrüstung finden Sie in der MED Datenbank der Europäischen Kommission.
Im Prüf- und Zertifizierungssystem DGUV Test gibt es zwei Notifizierte Stellen, die Konformitätsbewertungsverfahren nach Schiffausrüstungsrichtlinie 2014/90/EU durchführen.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist Teil der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr (Notified Body 0736) und für die folgenden Produktgruppen zur Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstungen gemäß § 3 Schiffsausrüstungsverordnung benannt:
Für eine Anfrage zur Zertifizierung durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle der BG Verkehr schreiben Sie uns eine formlose E-Mail: MED@BG-Verkehr.de.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstung (Notified Body 0299) ist für die folgenden Produktgruppen zur Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstungen gemäß § 3 Schiffsausrüstungsverordnung benannt:
Für Anfragen oder weitere Informationen nutzen Sie bitte die folgende Webseite:
Prüfung und Zertifizierung von persönlichen Schutzausrüstungen
Prüf- und Zertifizierungsstelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
Benannte Stelle der EU, Kennnummer: 0736
Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstung
Benannte Stelle der EU, Kennnummer 0299