Die MED Zulassung von Schiffsausrüstung setzt sich aus zwei Modultypen zusammen (siehe Abbildung). Zunächst werden im Modul B die technischen Unterlagen und zusätzlichen Nachweise des Produktes bewertet und Muster des Produktes geprüft. Nach bestandener Prüfung ist die EG-Baumusterprüfbescheinigung bis zu fünf Jahre gültig. Bei Änderungen des Produktionsablaufs oder am Baumuster muss eine Nachprüfung stattfinden, um die Bescheinigung beizubehalten.
Im zweiten Schritt ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Modul D, E oder F zu durchlaufen.
Wird die Schiffsausrüstung in Einzelanfertigung oder in kleinen Mengen und nicht in Serie oder in Massenfertigung hergestellt, so kann das Konformitätsbewertungsverfahren in einer EG-Einzelprüfung bestehen (Modul G).
Weitere Informationen zu den Modul-abhängigen Konformitätsbewertungsverfahren finden Sie in der aktuellen Schiffsausrüstungsrichtlinie.