Expositionsbeurteilung bei krebserzeugenden Stoffen

Das Risikokonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)

Grafische Darstellung des Ampelmodells

Bild vergrößern

Das Deutsche "Ampelmodell"

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) im deutschen Gefahrstoffrecht sollen die Beschäftigten vor gesundheitlichen Schäden schützen. Das heißt, die AGW sind so festgelegt, dass bei ihrer Einhaltung nach aktuellem Wissensstand keine Gesundheitsgefahren bestehen.

Für viele krebserzeugende Stoffe lassen sich in der Regel keine Höchstgrenzen angeben, deren Unterschreitung eine Beeinträchtigung der Gesundheit ausschließt. Deshalb sollen diese Stoffe möglichst nicht eingesetzt werden. Lassen sich Tätigkeiten mit ihnen nicht vermeiden, gelten – abhängig von der toxikologischen Wirkstärke der betreffenden Substanz – besondere Schutzmaßnahmen. Dieses Schutzmaßnahmenkonzept und die zugehörigen risikobezogenen Expositionsgrenzen sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" (TRGS 910) dargestellt.

Der "Leitfaden zur Quantifizierung stoffspezifischer Expositions-Risiko-Beziehungen und von Risikokonzentrationen bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz" wurde erstmals 2008 als Anlage der Bekanntmachung für Gefahrstoffe (BekGS 910), veröffentlicht, die 2014 in die TRGS 910 überführt wurde. Der Leitfaden ist seitdem regelmäßig an den Stand der Wissenschaft angepasst worden und 2023 in überarbeiteter Form als eigenständiges Dokument auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erschienen: der "ERB-Leitfaden". Er schafft die Voraussetzungen dafür, Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) für krebserzeugende Stoffe nach nachvollziehbaren, harmonisierten Regeln aus Literaturdaten abzuleiten und damit Bezugswerte bei definiertem Risiko zu begründen.

Das Risikokonzept definiert drei Risikobereiche – hohes, mittleres und geringes Risiko. Die Grenze zwischen hohem Risiko (roter Bereich) und mittlerem Risiko (gelber Bereich) wird als Toleranzrisiko bezeichnet. Das Toleranzrisiko entspricht einem statistischen zusätzlichen Krebsrisiko von 4:1.000, bei dem statistisch die Wahrscheinlichkeit besteht, dass von 1.000 während des gesamten Arbeitslebens exponierten Personen vier an Krebs erkranken.

Die Grenze zwischen mittlerem Risiko und niedrigem Risiko bezeichnet man als Akzeptanzrisiko. Das Akzeptanzrisiko entspricht einem statistischen zusätzlichen Krebsrisiko von 4:10.000, d. h., es besteht statistisch die Wahrscheinlichkeit, dass von 10.000 während des gesamten Arbeitslebens exponierten Personen vier an Krebs erkranken. Bis spätestens 2018 sollte das Akzeptanzrisiko auf 4:100.000 gesenkt werden. Zweifel an der Umsetzbarkeit der mit der Absenkung geforderten, teilweise sehr niedrigen Expositionsniveaus an vielen Arbeitsplätzen sowie fehlende oder nur bedingt geeignete Messverfahren führten zu Verzögerungen bei der Umsetzung. Derzeit wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Absenkung des Akzeptanzrisikos auf 4:100.000 erfolgen kann.

Durch Ableitung von stoffspezifischen Exposition-Risiko-Beziehungen ist es möglich, bei entsprechender Datenlage für jeden Stoff Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen aufzustellen. Diese Stoffe werden aufgenommen in die Anlage 1 der TRGS 910.

Weitere Informationen:


Verwandte Themen

Ansprechpartner:

Dr. rer. nat. Marco Steinhausen

Expositions- und Risikobewertung

Tel: +49 30 13001-3150
Fax: +49 30 13001-38001