Die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter - Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) - ist ein kostenloses Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Arbeitgeber können die ZED nach Einwilligung Ihrer Beschäftigten (PDF, 294 kB, nicht barrierefrei) nutzen, um Ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung (siehe auch Gesetzlicher Hintergrund) nachzukommen, ein Expositionsverzeichnis zu führen.
Bei der Nutzung wird die Aushändigungs- und Archivierungspflicht auf die DGUV stellvertretend für alle Unfallversicherungsträger übertragen:
Die in der ZED erfassten Daten können auf Wunsch auch für das Angebot nachgehender arbeitsmedizinischer Vorsorge durch den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) sowie durch die Gesundheitsvorsorge (GVS) genutzt werden.
Bevor Daten der Beschäftigten in der ZED erfasst werden, muss deren Einwilligung eingeholt werden. Es ist sinnvoll, sich zu vergewissern, dass alle notwendigen Daten vorliegen.
Wir empfehlen, sich außerdem zunächst einen Überblick über die ZED und deren Funktionalität zu verschaffen. Hierzu lässt sich die Testversion verwenden. Tragen Sie in die Testversion nur fiktive und keine echten Personendaten ein.
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