Hinweis: Am 31. Dezember 2023 endete die Übergangsregelung (§28 ChemG). Seit dem 01. Januar 2024 müssen alle gefährlichen Produkte (auch Produkte zur industriellen Verwendung) beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldet werden (§16e ChemG). Alle Produktmeldungen bei ISi haben seit dem 01. Januar 2024 keine Gültigkeit mehr! |
Das Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter (ISi) umfasst eine Sicherheitsdatenblattsammlung von mehr als 6 Millionen Sicherheitsdatenblättern. Diese wurde seit Mitte der 90er Jahre bis Ende 2023 erfasst.
Das ISi wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Verband der chemischen Industrie (VCI) und dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ins Leben gerufen, damit Behörden, Notrufinstitutionen und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger einen möglichst umfassenden und aktuellen Zugriff auf Sicherheitsdatenblätter zu chemischen Produkten erhalten. Die teilnehmenden Firmen lieferten die Sicherheitsdatenblätter zunächst auf freiwilliger Basis an das ISi. Mit der Verankerung der ISi-Datenbank im Chemikaliengesetz im November 2011 als Übergangsregelung für die Mitteilungspflicht für gefährliche Gemische stieg die Anzahl der teilnehmenden Firmen sprunghaft auf über 2000 Firmen.
Die Übergangsregelung (§28 (12) ChemG) endete zum 31. Dezember 2023.
Mit über 5 Millionen übermittelten Sicherheitsdatenblättern als Produktmeldungen seit Einführung der Mitteilungspflicht wird das ISi auch über die Übergangsregelung hinaus eine wichtige Informationsquelle für Behörden, Notrufinstitutionen und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bleiben. Diesen Institutionen steht die ISi-Datenbank auch über 2023 hinaus zu Recherchezwecken zur Verfügung.
Wir danken den rund 2 000 Firmen für ihr entgegengebrachtes Vertrauen in das ISi. Durch Ihre Teilnahme war das ISi über zehn Jahre lang die tragende Säule für Mitteilungen für die gesundheitliche Notversorgung in Deutschland. Schließlich möchten wir insbesondere dem VCI für die langjährige und sehr gute Zusammenarbeit und seine Unterstützung danken.
Artikel 45 der CLP-Verordnung bildet die gesetzliche Grundlage zur Mitteilungspflicht über gefährliche chemische Gemische. Diese Mitteilungspflicht ist seit dem 01. Januar 2024 in Deutschland erfüllt, wenn gemäß §16e ChemG dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Meldung vorliegt.
Bitte informieren Sie sich auf der Website des BfR über das aktuelle Meldeverfahren.
Das Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter nimmt seit dem 01. Januar 2024 keine Produktmeldungen mehr zu gefährlichen chemischen Gemischen entgegen.
Aufgrund vertraglicher Bindungen ist die Datenbank nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Zugangsberechtigt sind:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)/IFA weist darauf hin, dass
Der VCI, die Unternehmen und die DGUV/IFA übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Sicherheitsdatenblätter. Sie haften nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch die Nutzung der Sicherheitsdatenblätter entstehen. Die Verantwortlichkeit der Unternehmen für die von ihnen erstellten Sicherheitsdatenblätter und für deren Inhalte in Zusammenhang mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen bleibt hiervon unberührt.
Über den Stand der Barrierefreiheit der Datenbankanwendung gibt die Erklärung zur Barrierefreiheit Auskunft.
Dipl.-Chem. Dr. Caroline von Oppen
Tel: +49 30 13001-3145
Dipl.-Chem.-Ing. Jörg Mosel
Tel. +49 30 13001-3143
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Abteilung Expositions- und Risikobewertung
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Fax: +49 30 13001-38001